DATUM DES INKRAFTTRETENS: 20. MÄRZ 2020
Diese Abonnement-Rahmenvereinbarung (die „Vereinbarung“) wird von und zwischen Asana, Inc. mit Sitz in 1550 Bryant Street, 2nd Floor, San Francisco, CA 94103 („Asana“) und der Gegenpartei, die im entsprechenden Bestellformular als Kunde angegeben ist („Kunde“), geschlossen. Mit der Unterzeichnung des Bestellformulars erklärt sich jede Partei mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Bestellformular von den Parteien vollständig ausgefüllt wurde (das „Datum des Inkrafttretens“).
1.1 „Verbundenes Unternehmen“ ist jeder Rechtsträger, der den gegenständlichen Rechtsträger direkt oder indirekt kontrolliert, von ihm kontrolliert wird oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle steht. „Kontrolle“ im Sinne dieser Definition bedeutet entweder (a) das Eigentum an oder die Kontrolle über mehr als 50 % der Stimmrechtsanteile des gegenständlichen Rechtsträgers; oder (b) die Befugnis, das Management und die Geschäftspolitik eines Rechtsträgers zu lenken oder zu veranlassen, sei es durch Eigentum, Vertrag oder auf andere Art und Weise.
1.2 „Kundendaten“ sind Informationen, die von einem Endnutzer über den Dienst übermittelt werden, einschließlich aller zugehörigen Nachrichten, Anhänge, Dateien, Aufgaben, Projektnamen, Teamnamen, Kanäle, Unterhaltungen und anderer ähnlicher Inhalte.
1.3 „Dokumentation“ bezeichnet die jeweils aktuellen Online-Nutzerhandbücher von Asana, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden und über die „Hilfe“-Funktion des Dienstes zugänglich gemacht werden können.
1.4 „Endnutzer“ ist eine Person, die vom Kunden autorisiert ist, den Dienst unter Verwendung des Kontos des Kunden zu nutzen. Zu den Endnutzern können unter anderem die Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer oder Beauftragte des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen gehören.
1.5 „Rechte an geistigem Eigentum“ sind nicht patentierte Erfindungen, Patentanmeldungen, Patente, Geschmacksmusterrechte, Urheberrechte, Markenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Rechte an Domainnamen, Halbleiterschutzrechte, Know-how und andere Rechte an Geschäftsgeheimnissen sowie alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, deren Ableitungen sowie ähnliche Schutzformen in einem beliebigen Land der Welt.
1.6 „Verbesserungen“ sind neue Funktionen, Funktionalitäten, Erweiterungen, Upgrades, Fehlerkorrekturen und Fehlerbehebungen des Dienstes, die von Asana ohne zusätzliche Kosten allgemein verfügbar gemacht werden.
1.7 „Bestellformular“ ist ein Bestelldokument oder eine Online-Bestellung, die zwischen dem Kunden und Asana (oder verbundenen Unternehmen einer der beiden Parteien) abgeschlossen wird, und den Dienst oder die Dienstleistungen für Unternehmen (falls zutreffend) festlegt, die im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen sind.
1.8 „Dienstleistungen für Unternehmen“ sind die von Asana erbrachten Dienstleistungen für den Kundenerfolg, wie im maßgeblichen Bestellformular angegeben.
1.9 „Dienst“ ist die kollaborative Work-Management-Software von Asana als Service-Plattform, einschließlich aller Verbesserungen, wie im maßgeblichen Bestellformular beschrieben.
1.10 „Abonnement“ ist der Zugang zum Dienst, den der Kunde pro Endnutzer erwirbt.
1.11 „Abonnementdauer“ ist der im maßgeblichen Bestellformular angegebene Zeitraum, in dem die Endnutzer des Kunden den Dienst gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen nutzen bzw. darauf zugreifen dürfen.
2.1 Bereitstellung des Dienstes und Verfügbarkeit Asana stellt dem Kunden und seinen Endnutzern den mit einem Bestellformular erworbenen Dienst während der geltenden Abonnementlaufzeit gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in der Service-Level-Ergänzung festgelegten Leistungsstandards, die unter https://asana.com/service-levels verfügbar sind. Der Dienst umfasst die Merkmale und Funktionen, die für die vom Kunden bestellte Version des Dienstes gelten. Vorbehaltlich Abschnitt 3.2.1(b) kann Asana den Inhalt, die Funktionalität und die Benutzeroberfläche des Dienstes von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen aktualisieren.
2.2 Zugriffsrechte. Asana gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares (außer in Fällen, die in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet sind) Recht, während der maßgeblichen Abonnementlaufzeit gemäß dieser Vereinbarung auf den Dienst zuzugreifen und ihn zu nutzen, und zwar ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden und gemäß dem maßgeblichen Bestellformular.
2.3 Verbundene Unternehmen. Ein verbundenes Unternehmen kann gesondert Abonnements oder Dienstleistungen für Unternehmen im Rahmen dieser Vereinbarung erwerben, indem es ein Bestellformular abschließt, das durch Verweis die Bedingungen dieser Vereinbarung enthält. In jedem solchen Fall wird davon ausgegangen, dass sich alle Verweise auf den Kunden in der vorliegenden Vereinbarung für die Zwecke des entsprechenden Bestellformulars auf das maßgebliche verbundene Unternehmen beziehen.
2.4 Nutzungsbeschränkungen. Dem Kunden ist es untersagt, (a) den Dienst anderen Personen als dem Kunden und seinen verbundenen Unternehmen zur Verfügung zu stellen oder zu deren Gunsten zu nutzen; (b) den Dienst zu vermieten, unterzulizenzieren, weiterzuverkaufen, abzutreten, zu verteilen, zeitlich zu teilen oder auf ähnliche Weise zu verwerten; (c) den Dienst zurückzuentwickeln, zu kopieren, zu modifizieren, anzupassen, zu hacken oder auf andere Weise zu versuchen, sich unbefugten Zugang zum Dienst oder zu den damit verbundenen Systemen oder Netzwerken zu verschaffen; (d) auf den Dienst, die Dokumentation oder die vertraulichen Informationen von Asana zuzugreifen, um ein Konkurrenzprodukt oder eine Konkurrenzdienstleistung zu entwickeln; (e) geschützte Marken- oder Urheberrechtskennzeichnungen, die in den Dienst integriert, auf ihm markiert oder an ihm angebracht sind, zu ändern oder zu entfernen oder einem Dritten zu gestatten, sie zu ändern oder zu entfernen; (f) zuzulassen, dass Endnutzerabonnements von mehr als einem einzelnen Endnutzer gemeinsam genutzt werden (mit der Ausnahme, dass Endnutzerabonnements neuen Endnutzern zugewiesen werden können, die Personen ersetzen, die den Dienst nicht mehr nutzen); oder (g) auf den Dienst zuzugreifen oder ihn zu nutzen: (i) um verletzendes, obszönes, bedrohliches oder anderweitig rechtswidriges Material zu versenden oder zu speichern, einschließlich Material, das die Datenschutzrechte Dritter verletzt; (ii) um gegen geltende Gesetze zu verstoßen; (iii) um wissentlich oder absichtlich Material zu versenden oder zu speichern, das Softwareviren, Würmer, Trojanische Pferde oder andere schädliche Computercodes, Dateien oder Skripte enthält; oder (iv) auf eine Weise, die die Integrität oder Leistung des Dienstes (oder der darin enthaltenen Daten) beeinträchtigt oder unterbricht. Asana kann verlangen, dass der Kunde das Konto eines jeden Endnutzers sperrt, der: (a) gegen diese Vereinbarung oder die Nutzungsbedingungen von Asana verstößt; oder (b) den Dienst in einer Weise nutzt, von der Asana vernünftigerweise annimmt, dass sie ein Sicherheitsrisiko, eine Störung der Nutzung des Dienstes durch andere oder eine Haftung für Asana darstellt. Wenn der Kunde es versäumt, das Konto eines solchen Endnutzers unverzüglich zu sperren oder zu kündigen, behält sich Asana das Recht vor, dies zu tun.
2.5 Sicherheit; Schutz von Kundendaten Asana implementiert und unterhält angemessene administrative, organisatorische und technische Schutzmaßnahmen zum Schutz, zur Vertraulichkeit und zur Integrität von Kundendaten, die mindestens so streng sind wie die in den Datensicherheitsstandards unter https://asana.com/terms/security-standards beschriebenen Maßnahmen. Wenn die Kundendaten personenbezogene Daten gemäß der Definition in der Ergänzung zur Datenverarbeitung von Asana, die unter https://asana.com/terms/data-processing verfügbar ist (Data Processing Addendum, „DPA“), umfassen, werden die Bedingungen der DPA nach Unterzeichnung der DPA durch beide Parteien in diese Vereinbarung aufgenommen.
2.6 Verwaltung des Kundenkontos. Der Kunde bestätigt, dass er die administrative Kontrolle darüber behält, wem er Zugang zu den im Dienst gehosteten Kundendaten gewährt. Der Kunde kann einen oder mehrere Endnutzer als Administratoren (jeweils „Administrator“ genannt) bestimmen, um sein Konto zu verwalten, und Asana ist berechtigt, sich bei der Betreuung des Kundenkontos auf Mitteilungen dieser Administratoren und anderer Mitarbeiter des Kunden zu verlassen. Der Kunde ist für die Nutzung des Dienstes sowie die Einhaltung dieser Vereinbarung durch seine Endnutzer verantwortlich. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten. Der Kunde wird Asana unverzüglich benachrichtigen, wenn er von einer unbefugten Nutzung oder einem unbefugten Zugriff auf das Kundenkonto oder den Dienst Kenntnis erhält.
2.7 Nutzung von Diensten Dritter durch den Kunden. Der Kunde kann Dienste Dritter für die Nutzung mit dem Dienst installieren oder aktivieren, beispielsweise Online-Anwendungen, Offline-Softwareprodukte oder Dienste, die die Asana-API nutzen oder sich anderweitig mit dem Dienst verbinden („Dienste Dritter“). Der Erwerb und die Nutzung solcher Dienste Dritter durch den Kunden oder seine Endnutzer liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden und des jeweiligen Drittanbieters. Der Kunde erkennt an, dass die Anbieter solcher Dienste Dritter im Zusammenhang mit dem Zusammenwirken und der Unterstützung solcher Dienste Dritter über den Dienst Zugriff auf Kundendaten haben können. Soweit der Kunde den Zugriff auf oder die Übermittlung von Kundendaten durch einen Dienst Dritter genehmigt, gelten die jeweiligen Bedingungen für den Dienst Dritter, und Asana ist nicht verantwortlich für jegliche Nutzung, Offenlegung, Änderung oder Löschung solcher Kundendaten oder für Handlungen oder Unterlassungen seitens eines solchen Drittanbieters oder seines Dienstes.
3.1 Gegenseitige Garantien. Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass (a) diese Vereinbarung für sie rechtsverbindlich und gemäß ihren Bestimmungen durchsetzbar ist und (b) sie alle Gesetze, Regeln und Vorschriften einhält, die für die Ausübung ihrer Rechte und die Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung gelten.
3.2 Seitens Asana
3.2.1 Dienst-Garantien. Asana garantiert während der maßgeblichen Abonnementlaufzeit, dass: (a) der Dienst im Wesentlichen mit der maßgeblichen Dokumentation funktioniert; und (b) Asana die Funktionalität des Dienstes nicht wesentlich verringert. Bei einer Verletzung der vorstehenden Garantien wird Asana als einzige Haftung von Asana und ausschließlicher Rechtsbehelf des Kunden alle wesentlichen, reproduzierbaren Beeinträchtigungen der Merkmale und Funktionen des Dienstes korrigieren, so dass dieser im Wesentlichen der geltenden Garantie entspricht, und wenn Asana nicht in der Lage ist, den Dienst innerhalb eines geschäftlich angemessenen Zeitraums nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung über die Verletzung wie zugesichert bereitzustellen, hat der Kunde das Recht, das entsprechende Bestellformular zu kündigen und eine anteilige Rückerstattung aller im Voraus bezahlten, ungenutzten Gebühren zu erhalten, die für den verbleibenden Teil der Abonnementlaufzeit ab dem Datum der Kündigung gelten.
3.2.2 Garantie für Dienstleistungen für Unternehmen. Asana garantiert, dass die Dienstleistungen für Unternehmen in professioneller und fachgerechter Weise unter Einsatz von Ressourcen mit den erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnissen erbracht werden. Bei einem Verstoß gegen der vorstehenden Garantie ist es Asanas einzige Pflicht und das ausschließliche Recht des Kunden, dass Asana die betreffenden Dienstleistungen für Unternehmen, die diese Garantie nicht erfüllen, erneut erbringt; oder nach eigenem Ermessen dem Kunden die für die nicht vertragsgemäßen Dienstleistungen für Unternehmen gezahlten Gebühren erstattet.
3.2.3 Bösartiger Code. Asana garantiert nach bestem Wissen, dass der Dienst frei von Softwareviren, Würmern, logischen Bomben, Trojanern oder sonstigem Code, Dateien oder Skripten ist, die darauf abzielen, Schaden anzurichten („bösartiger Code“), und dass Asana diese nicht wissentlich oder vorsätzlich einführen wird.
3.3 Seitens des Kunden. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er berechtigt ist, die Kundendaten an Asana zu übermitteln, damit Asana und seine Dienstleister die Kundendaten in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung im Namen des Kunden rechtmäßig nutzen, verarbeiten und übertragen können.
3.4 Haftungsausschluss. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG VORGESEHEN, WERDEN DIE DIENSTLEISTUNG, DIE DIENSTLEISTUNGEN FÜR UNTERNEHMEN UND ALLE DAMIT VERBUNDENEN KOMPONENTEN UND INFORMATIONEN OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND ASANA UND SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN LEHNEN AUSDRÜCKLICH JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DES EIGENTUMS, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS ASANA KEINE GARANTIE DAFÜR ÜBERNIMMT, DASS DER SERVICE UNUNTERBROCHEN, RECHTZEITIG, SICHER ODER FEHLERFREI ZUR VERFÜGUNG STEHT. ASANA IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR VERZÖGERUNGEN, LIEFERAUSFÄLLE, ABFANGEN, VERÄNDERUNG ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE AUSSERHALB DER KONTROLLE VON ASANA LIEGEN, EINSCHLIESSLICH PROBLEMEN, DIE MIT DER NUTZUNG DES INTERNETS, MOBILER UND PERSÖNLICHER COMPUTERGERÄTE, DER ÜBERTRAGUNG ELEKTRONISCHER KOMMUNIKATION ÜBER DAS INTERNET ODER ANDERE NETZWERKE SOWIE MIT HOSTING-DIENSTANBIETERN VON DRITTEN ZUSAMMENHÄNGEN, UND LEHNT JEGLICHE HAFTUNG DAFÜR AB.
4.1 Zahlung der Gebühren. Die Abonnementgebühren des Kunden sind im jeweiligen Bestellformular festgelegt und jährlich im Voraus innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum zu zahlen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Asana vollständige und genaue Rechnungsdaten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, alle unbestrittenen Gebühren bei Fälligkeit zu zahlen, und wenn diese Gebühren per Kreditkarte oder auf anderem elektronischen Weg gezahlt werden, ermächtigt der Kunde Asana, diese Gebühren über die vom Kunden gewählte Zahlungsmethode abzubuchen. Wenn der Kunde einen Teil einer Rechnung in gutem Glauben bestreitet, muss der Kunde Asana vor dem Fälligkeitsdatum der Rechnung über den Streitfall informieren und den unbestrittenen Teil bis zum Fälligkeitsdatum der Rechnung bezahlen. Sofern im jeweiligen Bestellformular nicht anders angegeben: (a) sind die Gebühren in US-Dollar angegeben und zahlbar; und (b) sind die Zahlungsverpflichtungen unkündbar und die gezahlten Gebühren nicht erstattungsfähig, sofern hierin nichts anderes bestimmt ist. Die Anzahl der im Rahmen eines Abonnements erworbenen Endnutzer kann während der geltenden Abonnementlaufzeit nicht verringert werden. Wenn der Kunde die Verwendung einer Bestellung oder einer Bestellnummer verlangt, muss er die Bestellnummer zum Zeitpunkt der Bestellung angeben. Wenn der Kunde die Nutzung eines Netzwerks eines Drittanbieters zur Zahlungsabwicklung (z. B. einer Zahlungsvermittlungsstelle) vorsieht, ist der Kunde für die Zahlung aller mit der Nutzung eines solchen Netzwerks verbundenen Gebühren und Kosten verantwortlich.
4.2 Endnutzer-Abonnements. Sofern in einem Bestellformular nicht anders angegeben, basieren die Abonnementgebühren auf jährlichen Zeiträumen (oder anteiligen Teilen davon, die auf Tagesbasis berechnet werden), die am Startdatum des Abonnements und an jedem Jahrestag davon beginnen. Die Abonnements für den Dienst werden auf der Grundlage der Anzahl der Endnutzer gestaffelt verkauft. Der Kunde erwirbt ein Abonnement für den Dienst, das im entsprechenden Bestellformular angegeben wird. Der Kunde kann jederzeit Endnutzer hinzufügen, indem er Asana schriftlich benachrichtigt (eine Benachrichtigung per E-Mail ist zulässig). Asana behält sich das Recht vor, die Gesamtzahl der Endnutzer in regelmäßigen Abständen zu berechnen; falls diese Anzahl der Endnutzer die aktuelle Abonnementgröße des Kunden übersteigt, behält sich Asana das Recht vor, dem Kunden diejenige Stufe in Rechnung zu stellen, die der Anzahl der Endnutzer entspricht, und zwar anteilig für die verbleibenden Monate der aktuellen jährlichen Abonnementlaufzeit des Kunden, so dass alle Endnutzer-Abonnementbedingungen übereinstimmen und deckungsgleich sind.
4.3 Steuern. Alle dem Kunden in Rechnung gestellten Gebühren verstehen sich ohne Steuern. Mit Ausnahme der Steuern, die auf den Nettoeinnahmen von Asana basieren, ist der Kunde für alle anwendbaren Steuern im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umsatzsteuern, Nutzungssteuern, Verbrauchssteuern, Mehrwertsteuern, Steuern auf Waren und Dienstleistungen sowie andere ähnliche Steuern oder Abgaben. Sollte eine Zahlung für den Dienst von einer Regierung mit einer Quellensteuer belegt werden, muss der Kunde Asana diese Quellensteuer erstatten. Der Kunde ist für alle Steuern, Strafen oder Zinsen verantwortlich, die anfallen könnten, wenn Asana aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben des Kunden keine entsprechenden Steuern berechnet. Wenn der Kunde von bestimmten Steuern befreit ist, muss er Asana unverzüglich nach Ausfüllen des maßgeblichen Bestellformulars einen Nachweis über diese Befreiung vorlegen.
4.4 Sperrung bei Nichtzahlung. Asana behält sich das Recht vor, das Konto des Kunden zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechten und Rechtsmitteln zu sperren, wenn das Konto des Kunden in Zahlungsverzug gerät und nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach einer schriftlichen Mitteilung (E-Mail ist zulässig) von Asana, dass das Konto in Zahlungsverzug ist, ausgeglichen wird. Auf unbezahlte Beträge können Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder dem niedrigeren gesetzlich zulässigen Höchstsatz zuzüglich der Inkassokosten erhoben werden. Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, fällige Beträge zu zahlen.
4.5 Zukünftige Merkmale und Funktionen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Käufe im Rahmen dieser Vereinbarung nicht von der Lieferung zukünftiger Funktionen abhängig sind oder von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen oder privaten Äußerungen von Asana zu zukünftigen Funktionen abhängen. Asana kann nach eigenem Ermessen Verbesserungen und andere Merkmale und Funktionen freigeben. Einige Merkmale und Funktionen sind möglicherweise nur in bestimmten Versionen des Dienstes verfügbar.
5.1 Laufzeit. Diese Vereinbarung beginnt am Tag des Inkrafttretens und bleibt in Kraft, bis alle gemäß dieser Vereinbarung gewährten Abonnements für den Dienst abgelaufen sind oder gekündigt wurden oder diese Vereinbarung anderweitig in Übereinstimmung mit ihren Bestimmungen beendet wird.
5.2 Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung und jedes Bestellformular im Rahmen dieser Vereinbarung kündigen, wenn die jeweils andere Vertragspartei: (a) gegen diese Vereinbarung verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der nicht verletzenden Partei behebt, mit der Ausnahme, dass die Kündigung im Falle eines Verstoßes gegen Abschnitt 2.3 („Nutzungsbeschränkungen“) mit der Kündigung wirksam wird; oder (b) ihren Geschäftsbetrieb einstellt oder Gegenstand eines Insolvenzverfahrens wird und dieses Verfahren nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen eingestellt wird.
5.3 Auswirkungen der Kündigung. Bei Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung aus einem beliebigen Grund enden alle Abonnements und alle anderen Rechte, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, sofort, und der Kunde muss die Nutzung des Dienstes unverzüglich einstellen. Bei einer Kündigung durch den Kunden gemäß Abschnitt 5.2 erstattet Asana dem Kunden einen anteiligen Betrag der im Voraus bezahlten, nicht genutzten Gebühren für den verbleibenden Teil der Abonnementlaufzeit ab dem Datum der Kündigung. Bei einer Kündigung durch Asana gemäß Abschnitt 5.2 hat der Kunde alle unbezahlten Gebühren für den verbleibenden Teil der Abonnementlaufzeit zu zahlen. In keinem Fall entbindet eine Kündigung den Kunden von der Verpflichtung, für den Dienst oder die Dienstleistungen für Unternehmen im Zeitraum vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung aufgelaufene oder an Asana zu zahlende Gebühren zu entrichten. Die folgenden Abschnitte gelten über den Ablauf oder die Kündigung dieser Vereinbarung hinaus: Abschnitte 1 („Definitionen“), 2.4 („Nutzungsbeschränkungen“), 3 („Zusicherungen und Garantien“), 4.1 („Zahlung der Gebühren“), 4.3 („Steuern“), 5.3 („Auswirkungen der Kündigung“), 5.4 („Behandlung von Kundendaten nach Ablauf oder Kündigung“), 6 („Vertraulichkeit“), 7 („Rechte an geistigem Eigentum“), 8 („Schadensersatz“), 9 („Haftung“), 10 („Einhaltung von Ausfuhrkontrollen“) und 11 („Verschiedenes“).
5.4 Behandlung von Kundendaten nach Ablauf oder Kündigung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Asana nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung das/die mit der Vereinbarung verbundene(n) Konto/Konten des Kunden unverzüglich deaktivieren kann. Auf schriftlichen Antrag des Kunden, der innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Ablaufs oder der Kündigung bei Asana eingeht, stellt Asana dem Kunden die Kundendaten für den Export zur Verfügung; die Möglichkeit des Kunden, solche Daten zu exportieren, kann jedoch, sofern nicht anderweitig gesetzlich vorgeschrieben, durch die vom Kunden ausgewählte Version des Dienstes eingeschränkt sein. Nach Ablauf dieses Zeitraums von dreißig (30) Tagen ist Asana nicht mehr verpflichtet, Kundendaten aufzubewahren, und ist danach berechtigt, alle Kundendaten in seinen Systemen oder in seinem sonstigen Besitz oder unter seiner Kontrolle zu löschen, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist. Vorbehaltlich etwaiger Beschränkungen im Abonnementplan des Kunden wird Asana auf Anfrage des Kunden unter datadeletions@asana.com innerhalb von einhundertachtzig (180) Tagen nach Erhalt einer solchen Anfrage alle Kundendaten aus seinen Systemen sicher vernichten, unter der Voraussetzung, dass alle Sicherungskopien innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ablauf dieses Zeitraums von einhundertachtzig (180) Tagen gelöscht werden.
6.1 Definition von vertraulichen Informationen. Während der Erbringung von Leistungen gemäß dieser Vereinbarung kann jede Partei der anderen Partei Informationen zur Verfügung stellen, die der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt sind und zum Zeitpunkt der Offenlegung entweder als geschützt oder vertraulich identifiziert sind oder von der empfangenden Partei nach billigem Ermessen als solche verstanden werden sollten (die „vertraulichen Informationen“). Zu den vertraulichen Informationen gehören insbesondere diese Vereinbarung, der Dienst, Bestellformulare, Kundendaten, Ergebnisse (wie unten definiert), Geschäftspläne, Produktpläne und -fahrpläne, Strategien, Prognosen, Projekte und Analysen, Finanzinformationen und Gebührenstrukturen, Geschäftsprozesse, Methoden und Modelle sowie technische Unterlagen. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht Informationen, die: (a) öffentlich zugänglich sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei gegen diese Vereinbarung verstoßen hat; (b) der empfangenden Partei bereits vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren; (c) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei entwickelt werden oder wurden; oder (d) von der empfangenden Partei rechtmäßig und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit von einem Dritten erhalten werden oder wurden.
6.2 Schutz vertraulicher Informationen. Sofern nicht anderweitig ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gestattet, mit der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der offenlegenden Partei oder gesetzlich gefordert, darf die empfangende Partei keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei preisgeben, weiterreichen oder auf andere Art an Dritte verbreiten, mit der Ausnahme, dass die Parteien diese Vereinbarung mit verbundenen Unternehmen einer Partei zum Zwecke des Abschlusses weiterer Geschäfte teilen können. Die empfangende Partei geht mit den vertraulichen Informationen, die sie von der offenlegenden Partei erhalten hat, mit der gleichen Sorgfalt und Diskretion wie mit ihren eigenen vergleichbaren Informationen um, in jedem Fall jedoch mindestens mit angemessener Sorgfalt. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei an ihre Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Consultants, Subunternehmer, Beauftragte oder Berater („Vertreter“) weitergeben, die diese Informationen für die Ausführung der Pflichten unter dieser Vereinbarung kennen müssen, und nur an Personen, die zur Wahrung der Vertraulichkeit unter Bestimmungen verpflichtet sind, welche die vertraulichen Informationen mindestens genauso gut schützen wie die Bestimmungen in dieser Vereinbarung. Jede Partei kann die Bedingungen dieser Vereinbarung gegenüber potenziellen Parteien einer gutgläubigen Mittelbeschaffung, eines Erwerbs oder einer ähnlichen Transaktion ausschließlich für die Zwecke der vorgeschlagenen Transaktion offenlegen, vorausgesetzt, dass eine solche potenzielle Partei schriftlichen Geheimhaltungsverpflichtungen und Nutzungsbeschränkungen unterliegt, die nicht weniger schützend sind als die in dieser Vereinbarung dargelegten. Haben die Parteien vor Abschluss dieser Vereinbarung eine Geheimhaltungsvereinbarung getroffen, so sind im Falle eines Konflikts oder einer Unstimmigkeit die Bestimmungen dieses Abschnitts 6 maßgeblich.
6.3 Einstweiliger Rechtsschutz. Die empfangende Partei erkennt an, dass der gesetzliche Rechtsbehelf bei einer Verletzung dieses Abschnitts 6 unzureichend sein kann und dass sie zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, die der offenlegenden Partei zur Verfügung stehen, berechtigt ist, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Unterlassungsverfügung oder Unterlassungsanordnungen (ohne das Erfordernis der Stellung einer Kaution, einer anderen Sicherheit oder eines ähnlichen Erfordernisses oder des Nachweises eines tatsächlichen Schadens), um Verstöße oder drohende Verstöße gegen diesen Abschnitt 6 durch die empfangende Partei oder einen ihrer Vertreter zu verhindern und die Bedingungen und Bestimmungen dieses Abschnitts 6 durchzusetzen, zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die der offenlegenden Partei nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zustehen.
6.4 Zwangsweise Offenlegung. Die empfangende Partei kann auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei zugreifen und diese offenlegen, wenn dies im Zusammenhang mit einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren gesetzlich vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei in einem solchen Fall die offenlegende Partei innerhalb einer angemessenen Frist vor einem solchen Zugriff oder einer solchen Offenlegung benachrichtigt, um der offenlegenden Partei die Möglichkeit zu geben, angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen, sofern dies rechtlich zulässig ist. Ist die empfangende Partei gesetzlich gezwungen, im Rahmen eines Zivilverfahrens, in dem die offenlegende Partei eine Partei ist, Zugang zu den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu erhalten oder diese offenzulegen, so erstattet die offenlegende Partei der empfangenden Partei die angemessenen Kosten für die Zusammenstellung und den sicheren Zugang zu diesen vertraulichen Informationen. Die empfangende Partei stellt nur den Teil der vertraulichen Informationen zur Verfügung, dessen Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist, und alle so offengelegten vertraulichen Informationen behalten ihren Vertraulichkeitsschutz für alle anderen Zwecke als die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung.
6.5 Sensible/personenbezogene Daten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, den Dienst nicht zu nutzen, um personenbezogene Daten zu versenden oder zu speichern, die besonderen gesetzlichen oder vertraglichen Anforderungen unterliegen (z. B. Payment Card Industry Data Security Standards, der Gramm-Leach-Bliley Act, der Health Insurance Portability and Accountability Act und ähnliche Datenschutzgesetze), einschließlich und ohne Einschränkung Kreditkarteninformationen, Kreditkartennummern und Magnetstreifeninformationen, Sozialversicherungsnummern, Führerscheinnummern, Reisepassnummern, von der Regierung ausgestellte Identifikationsnummern, gesundheitsbezogene Informationen, biometrische Daten, Finanzkontoinformationen, personenbezogene Daten, die von Kindern unter 13 Jahren oder von Online-Diensten, die sich an Kinder richten, erhoben werden, und Echtzeit-Geostandortdaten, die eine Person identifizieren können, oder Informationen, die nach geltendem Recht als „sensibel“ gelten (z. B. rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen oder religiöse oder philosophische Überzeugungen).
7.1 Des Kunden. Der Kunde besitzt alle Rechte, Titel und Interessen an den vertraulichen Informationen des Kunden und den Kundendaten, einschließlich aller damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum. Der Kunde gewährt Asana und seinen autorisierten Drittanbietern eine weltweite, nicht-exklusive Lizenz zum Hosten, Kopieren, Zugreifen, Verarbeiten, Übertragen und Anzeigen von Kundendaten: (a) zur Aufrechterhaltung, Bereitstellung und Verbesserung des Dienstes und der Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung; (b) zur Vorbeugung oder Behebung von technischen oder Sicherheitsproblemen und zur Lösung von Supportanfragen; (c) zur Untersuchung einer Behauptung in gutem Glauben, dass ein Endnutzer gegen diese Vereinbarung oder die Asana-Nutzungsbedingungen verstößt; oder (d) auf Anweisung oder Antrag des Kunden oder mit schriftlicher Genehmigung des Kunden.
7.2 Von Asana. Asana ist und bleibt Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum, an seinen vertraulichen Informationen, Ergebnissen und dem Dienst, einschließlich aller Erweiterungen, Anpassungen oder Änderungen daran. Wenn der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung Dienstleistungen für Unternehmen erwirbt, gewährt Asana dem Kunden eine nicht unterlizenzierbare, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung von Berichten und anderen Materialien, die von Asana als Ergebnis der Dienstleistungen für Unternehmen entwickelt wurden („Ergebnisse“), ausschließlich in Verbindung mit der autorisierten Nutzung des Dienstes durch den Kunden und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung.
7.3 Vorschläge Asana begrüßt das Feedback seiner Kunden zum Dienst und zu den Dienstleistungen für Unternehmen. Wenn der Kunde (einschließlich eines Endnutzers) Asana Feedback oder Vorschläge zum Dienst oder zu den Dienstleistungen für Unternehmen („Feedback“) übermittelt, kann Asana das Feedback ohne Einschränkung oder Verpflichtung gegenüber dem Kunden oder einem Endnutzer nutzen, offenlegen, vervielfältigen, unterlizenzieren oder anderweitig verteilen und verwerten, vorausgesetzt, Asana identifiziert den Kunden oder einen Endnutzer nicht als Quelle des Feedbacks.
8.1 Durch den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, Asana, seine verbundenen Unternehmen und deren Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren (zusammen die „freigestellten Parteien von Asana“) gegen Ansprüche, Klagen und Forderungen Dritter freizustellen, die sich aus der Behauptung ergeben, dass Kundendaten, die unbefugte Nutzung des Dienstes durch den Kunden oder seine Endnutzer oder die Verarbeitung von Daten durch Asana gemäß den Anweisungen des Kunden ein geistiges Eigentumsrecht oder ein Recht auf Privatsphäre eines Dritten verletzen (jeweils ein „Anspruch gegen Asana“), und freigestellten Parteien von Asana von jeglichem Schadenersatz, angemessenen Anwaltsgebühren und Kosten freizustellen, die gegen die freigestellten Parteien von Asana als Folge eines Anspruchs gegen Asana zugesprochen werden, oder für jegliche Beträge, die von den freigestellten Parteien von Asana im Rahmen einer vom Kunden genehmigten Beilegung eines solchen Anspruchs gezahlt werden.
8.2 Durch Asana. Asana ist verpflichtet, den Kunden, seine verbundenen Unternehmen und deren Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren (zusammen die „freigestellten Parteien des Kunden“) gegen Ansprüche, Klagen und Forderungen Dritter freizustellen, die behaupten, dass die autorisierte Nutzung des Dienstes durch den Kunden ein Urheberrecht, ein Geschäftsgeheimnis, ein US-Patent oder ein Markenrecht des Dritten (jeweils ein „Anspruch gegen den Kunden“) verletzt oder veruntreut hat. Asana ist verpflichtet, die freigestellten Parteien des Kunden von jeglichen Schadensersatzansprüchen, angemessenen Anwaltsgebühren und Kosten freizustellen, die gegen die freigestellten Parteien des Kunden als Ergebnis eines von Asana genehmigten Vergleichs im Zusammenhang mit einem Anspruch gegen den Kunden zugesprochen werden, bzw. von Beträgen, die von den freigestellten Parteien des Kunden gezahlt wurden. Asana übernimmt jedoch in keinem Fall Verpflichtungen oder Haftung gemäß diesem Abschnitt 8.2, soweit sich ein Anspruch gegen den Kunden aus Folgendem ergibt: (a) Nutzung des Dienstes durch den Kunden oder einen Endnutzer auf eine andere als die in dieser Vereinbarung erlaubte Weise; oder (b) Nutzung des Dienstes in veränderter Form oder in Kombination mit Produkten, Dienstleistungen, Inhalten oder Daten, die dem Kunden nicht von Asana zur Verfügung gestellt wurden.
8.3 Potenzielle Verletzung. Wenn der Dienst Gegenstand eines Verletzungsanspruchs wird oder es im vernünftigen Ermessen von Asana wahrscheinlich ist, dass dies eintritt, kann Asana nach eigenem Ermessen Folgendes unternehmen: (a) sich auf Asanas Kosten das Recht verschaffen, dass der Kunde den Dienst weiterhin verwenden kann; (b) einen nicht verletzenden funktionsäquivalenten Ersatz bereitstellen; (c) den Dienst so ändern, dass er keine Verletzung mehr darstellt. Wenn Asana im alleinigen und vernünftigen Ermessen befindet, dass keine der oben genannten Optionen wirtschaftlich angemessen ist, kann Asana die Verwendung des Dienstes für den Kunden sperren oder kündigen. In diesem Fall erstattet Asana dem Kunden anteilig alle im Voraus bezahlten, nicht genutzten Gebühren für den verbleibenden Teil der Abonnementlaufzeit. Die Abschnitte 8.2 und 8.3 regeln die alleinige Haftung von Asana und das ausschließliche Rechtsmittel der freigestellten Parteien des Kunden für Ansprüche wegen Rechtsverletzungen.
8.4 Entschädigungsverfahren. Die Partei, die Schadensersatz begehrt, hat die entschädigende Partei unverzüglich über das Bestehen eines entschädigungspflichtigen Anspruchs zu unterrichten und der entschädigenden Partei unverzüglich alle vernünftigerweise angeforderten Informationen und Hilfestellungen zu geben und auch sonst mit der entschädigenden Partei bei der Abwehr des Anspruchs uneingeschränkt zusammenzuarbeiten. Das Versäumnis einer unverzüglichen Mitteilung stellt keinen Verzicht auf das Recht einer Partei auf Schadensersatz dar und beeinträchtigt die Verpflichtungen der entschädigenden Partei aus dieser Vereinbarung nur insoweit, als ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung die Fähigkeit der entschädigenden Partei zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen wesentlich beeinträchtigt. Die entschädigende Partei hat die volle Kontrolle und Befugnis über die Verteidigung eines Anspruchs, vorausgesetzt, dass jeder Vergleich, der von der entschädigenden Partei das Eingeständnis einer Haftung oder die Leistung einer finanziellen Zahlung verlangt, die vorherige schriftliche Einwilligung dieser Partei erfordert, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf.
9.1 Haftungsbeschränkung. MIT AUSNAHME DER SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI ODER DER VERLETZUNG VON ABSCHNITT 6 („VERTRAULICHKEIT“) ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG EINER PARTEI ODER IHRER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ODER EINEM BESTELLFORMULAR IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERGIBT ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGT (UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINEN VERTRAG, EINE UNERLAUBTE HANDLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINE ANDERE HAFTUNGSTHEORIE HANDELT), IN KEINEM FALL DEN GESAMTBETRAG, DEN DER KUNDE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IN DEN ZWÖLF MONATEN, DIE DEM ERSTEN HAFTUNGSBEGRÜNDENDEN EREIGNIS UNMITTELBAR VORAUSGEHEN, GEZAHLT HAT ODER ZAHLEN MUSSTE. UNGEACHTET DER HIERIN ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN BETRÄGT DIE MAXIMALE GESAMTHAFTUNG FÜR DIE VERLETZUNG VON ABSCHNITT 6 DURCH EINE PARTEI ZWEIHUNDERTTAUSEND DOLLAR.
9.2 Ausschluss von Folgeschäden und damit zusammenhängenden Schäden. MIT AUSNAHME DES VERSTOSSES EINER PARTEI GEGEN ABSCHNITT 6 („VERTRAULICHKEIT“) (UNTER BEACHTUNG DER HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GEMÄSS ABSCHNITT 9.1) HAFTET KEINE DER BEIDEN PARTEIEN ODER IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR ENTGANGENE GEWINNE, EINNAHMEN ODER NUTZUNGSAUSFÄLLE ODER FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN ODER SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER, WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN, SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER EINE ANDERE HAFTUNGSTHEORIE UND UNABHÄNGIG DAVON, OB EINE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT, UND SELBST WENN EIN RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT. DER VORSTEHENDE HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT, SOWEIT ER NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN IST.
9.3 Durch die Bestimmungen dieses Abschnitts 9 werden die Risiken im Rahmen dieser Vereinbarung zwischen den Parteien aufgeteilt, und die Parteien haben sich bei der Entscheidung für den Abschluss dieser Vereinbarung auf diese Beschränkungen verlassen.
Der Kunde erkennt an, dass der Dienst und andere Asana-Produkte den Exportkontroll- und Wirtschaftssanktionsgesetzen und -vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer Rechtsordnungen unterliegen können. Die Möglichkeit des Kunden, den Dienst und andere Asana-Produkte herunterzuladen, darauf zuzugreifen oder sie zu nutzen, unterliegt den U.S. Export Administration Regulations (15 CFR Part 730 ff.), den vom Office of Foreign Assets Control („OFAC“, 31 CFR Part 500 ff.) verwalteten Wirtschaftssanktionsvorschriften und anderen anwendbaren US- und weltweiten Exportkontroll- und Wirtschaftssanktionsgesetzen und -vorschriften. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass weder er noch einer seiner Endnutzer auf einer Liste der US-Regierung mit sanktionierten Parteien oder einer anderen anwendbaren Liste mit eingeschränkten Parteien („eingeschränkte Parteien“) aufgeführt sind. Der Kunde darf keinem Endnutzer erlauben, auf einen Dienst in einem Land oder einer Region zuzugreifen, gegen das/die ein US-Embargo verhängt wurde, oder einen Dienst zu nutzen, der gegen ein US-Exportkontroll- oder Wirtschaftssanktionsgesetz oder eine US-Verordnung verstößt. Der Kunde und seine Endnutzer dürfen den Dienst nicht nutzen, um regulierte Güter oder Informationen direkt oder indirekt an eingeschränkte Parteien zu exportieren, zu reexportieren, zu übertragen oder zur Verfügung zu stellen.
11.1 Anwendbares Recht; Gerichtsstand. Diese Vereinbarung und alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaats Kalifornien unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen, und jede Partei erklärt sich mit der persönlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der Staats- oder Bundesgerichte in San Francisco, Kalifornien, einverstanden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11.2 Informelle Streitbeilegung und Schiedsverfahren. Die Parteien sind sich einig, dass die meisten Streitigkeiten ohne Gerichtsverfahren beigelegt werden können. Die Parteien vereinbaren, sich nach besten Kräften zu bemühen, Streitigkeiten direkt durch gegenseitige Konsultation beizulegen, bevor sie einen Rechtsstreit oder ein Schiedsverfahren einleiten. Für den Fall, dass die Parteien nach Verhandlungen in gutem Glauben nicht in der Lage sind, die Streitigkeit beizulegen, vereinbaren die Parteien, dass alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise mit ihr in Zusammenhang stehen, einschließlich und ohne Einschränkung ihres Bestehens, ihrer Gültigkeit oder ihrer Beendigung, nach kalifornischem Recht und ausschließlich durch ein verbindliches Schiedsverfahren vor einem Einzelschiedsrichter des Judicial Arbitration and Mediation Service (JAMS) und gemäß den dann geltenden Schiedsregeln von JAMS beigelegt werden. Können sich die Parteien nicht auf die Auswahl eines Schiedsrichters einigen, so ernennt JAMS einen in der Unternehmenssoftwarebranche erfahrenen Schiedsrichter. Der Ort des Schiedsverfahrens ist San Francisco, Kalifornien. Das Schiedsgerichtsverfahren wird in englischer Sprache durchgeführt. Das Urteil eines solchen Schiedsspruchs kann vor jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden. Ungeachtet des Vorstehenden ist jede Partei berechtigt, Unterlassungsansprüche gemäß Abschnitt 6.3 („Einstweiliger Rechtsschutz“) geltend zu machen und die unbefugte Nutzung des Dienstes oder die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums zu unterbinden. Streitigkeiten, Ansprüche oder Kontroversen in Bezug auf die Rechte an geistigem Eigentum einer Partei oder Ansprüche wegen Piraterie oder unerlaubter Nutzung des Dienstes sind nicht Gegenstand eines Schiedsverfahrens. Die Parteien vereinbaren ferner, dass die Partei, die in einem Verfahren zur Durchsetzung von Rechten oder Bestimmungen aus dieser Vereinbarung, einschließlich eines Schiedsgerichts- oder Gerichtsverfahrens, obsiegt, berechtigt ist, ihre angemessenen Kosten und Anwaltsgebühren geltend zu machen.
11.3 Mitteilungen. Asana kann allgemeine Mitteilungen in Bezug auf den Dienst, die für alle Kunden gelten, per E-Mail, In-App-Benachrichtigungen oder durch Veröffentlichung auf der Asana-Website oder über den Dienst bekannt geben, und solche elektronischen Mitteilungen gelten als Erfüllung der gesetzlichen Anforderung, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen müssen. Andere Mitteilungen müssen per E-Mail, First Class, Luftpost oder Overnight-Kurier an die hier angegebenen Adressen der Parteien gesendet werden und gelten als zugestellt, wenn sie eingegangen sind. Mitteilungen an Asana sind an die Rechtsabteilung von Asana unter legal@asana.com zu senden, mit einer Kopie an Asana, Inc. 1550 Bryant Street, Suite 200, San Francisco, CA 94103, Attn: Legal Dept.
11.4 Werbung. Asana darf den Namen und das Logo des Kunden in die Online-Kundenliste von Asana sowie in gedruckte und elektronische Marketingunterlagen aufnehmen.
11.5 Beta-Zugang. Der Kunde kann eingeladen werden, an der Überprüfung und dem Testen von Vorabversionen neuer und vorteilhafter Tools und Erweiterungen des Dienstes teilzunehmen, die für den Kunden als „Alpha“, „Beta“, „Vorschau“, „Vorabversion“, „Früher Zugang“, „Early Access“ oder „Evaluierung“ von Produkten oder Diensten gekennzeichnet sein können (zusammen die „Beta-Tests“ und solche Vorabversionen von Funktionen das „Beta-Produkt“). Der Kunde erkennt an und versteht, dass seine Teilnahme an den Beta-Tests nicht verpflichtend ist und auf eigenes Risiko erfolgt, und dass die Beta-Produkte ohne Gewähr (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung gestellt werden und jederzeit eingestellt oder geändert werden können. Beta-Produkte sind für Evaluierungs- und Testzwecke bestimmt, nicht für den produktiven Einsatz, werden nicht unterstützt, unterliegen nicht den Verfügbarkeits- oder Sicherheitsverpflichtungen und können zusätzlichen Bedingungen unterworfen sein. Asana übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus oder in Verbindung mit Beta-Produkten entstehen. Die Beta-Produkte, einschließlich und ohne Einschränkung die Bewertung eines Beta-Produkts durch den Kunden, sind vertrauliche Informationen von Asana.
11.6 Beziehung der Parteien. Die Parteien sind und bleiben in Bezug auf alle im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen unabhängige Vertragsparteien. Diese Vereinbarung begründet kein Partnerschafts-, Franchise-, Joint-Venture-, Agentur-, Treuhand- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien. Es gibt keine Drittbegünstigten in dieser Vereinbarung. Ohne diesen Abschnitt einzuschränken, sind die Endnutzer des Kunden keine Drittbegünstigten der Rechte des Kunden aus dieser Vereinbarung.
11.7 Höhere Gewalt. Mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen haften weder Asana noch der Kunde für eine verzögerte oder unzureichende Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, soweit diese durch einen Zustand verursacht wird, der außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, zivile Unruhen, terroristische oder kriegerische Handlungen, Arbeitsbedingungen, behördliche Maßnahmen, Unterbrechung oder Ausfall des Internets oder eines Versorgungsdienstes oder Denial-of-Service-Angriffe (jeweils ein „Ereignis höherer Gewalt“). Die betroffene Partei ist von ihren Verpflichtungen (oder einem Teil davon) befreit, solange das Ereignis höherer Gewalt andauert und die Erfüllung dieser Verpflichtungen (oder eines Teils davon) behindert. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen und angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt abzumildern.
11.8 Salvatorische Klausel; kein Verzicht. Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, so ist diese Bestimmung auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken oder zu streichen, sodass diese Vereinbarung ansonsten in vollem Umfang in Kraft bleibt und zwischen den Parteien durchsetzbar bleibt. Ein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung gilt nicht als weiterer oder andauernder Verzicht auf diese oder eine andere Bestimmung, und das Versäumnis einer Partei, ein Recht oder eine Bestimmung im Rahmen dieser Vereinbarung geltend zu machen, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung.
11.9 Abtretung. Weder diese Vereinbarung noch die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte und Lizenzen dürfen von einer der Parteien ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf) übertragen oder abgetreten werden; vorausgesetzt jedoch, dass eine der Parteien diese Vereinbarung und alle Bestellformulare im Rahmen dieser Vereinbarung nach schriftlicher Ankündigung ohne die Zustimmung der anderen Partei an ein verbundenes Unternehmen oder ihren Rechtsnachfolger im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme, Unternehmensumstrukturierung oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte, an denen kein direkter Wettbewerber der nicht abtretenden Partei beteiligt ist, abtreten darf. Jeder andere Versuch, diese Vereinbarung zu übertragen oder abzutreten, ist null und nichtig. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die Parteien, ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger bindend und kommt ihnen zugute.
11.10 Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung, einschließlich aller Anhänge, Anlagen, Nachträge und Bestellformulare, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Zusicherungen, Absprachen und Vereinbarungen in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Die Parteien verlassen sich in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung weder auf ausdrückliche noch auf stillschweigende Zusicherungen oder Gewährleistungen, mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung enthaltenen Zusicherungen und Gewährleistungen, und haben dies auch nicht getan. Eine Änderung, Ergänzung oder ein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von der Partei unterzeichnet ist, gegenüber der die Änderung, Ergänzung oder der Verzicht geltend gemacht werden soll. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen im Hauptteil dieser Vereinbarung und einer Anlage, einem Anhang, einem Nachtrag oder einem Bestellformular haben die Bestimmungen der Anlage, des Anhangs, des Nachtrags oder des Bestellformulars Vorrang. Ungeachtet gegenteiliger Formulierungen in dieser Vereinbarung werden keine Bestimmungen oder Bedingungen, die in einer Bestellung, einem Lieferanten-Onboarding, einer Dokumentation oder einem Webportal enthalten sind, in diese Vereinbarung aufgenommen oder bilden einen Teil dieser Vereinbarung, und alle diese Bestimmungen oder Bedingungen sind null und nichtig.