Umsatzsteuer
- Inhalt
- Übersicht
- Ihre Umsatzsteuernummer hinzufügen
- Was, wenn Sie vergessen haben, Ihre Umsatzsteuernummer einzugeben?
- Von der Umsatzsteuer-Funktion unterstützte Aktionen
- Vorteile der Umsatzsteuer-Funktion
- GST (Australien)
- Salex Tax (Vereinigte Staaten)
- Umsatzsteuer in der EU
- Umsatzsteuersätze in der EU
- Freistellungen von der EU-Umsatzsteuer
- EU-Umsatzsteuer für wohltätige und gemeinnützige Organisationen
- Freistellung von der EU-Umsatzsteuer nach Artikel 151
- Umsatzsteuer in der Schweiz
- Umsatzsteuer in Indonesien
- Umsatzsteuer in Indonesien für E-Rechnungen/e-Faktur Pajak
- Umsatzsteuer in Südafrika
- GST in Singapur
- GST in Neuseeland
- Umsatzsteuer in Norwegen
- Umsatzsteuer in Island
- Umsatzsteuer in Südkorea
- GST/harmonisierte Umsatzsteuer (HST) in Kanada
- Umsatzsteuer in der kanadischen Provinz Quebec (QST)
- Umsatzsteuer in den kanadischen Provinzen British Columbia und Saskatchewan (PST)
Übersicht
Asana-Kunden müssen in bestimmten Ländern eine Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer zahlen, da ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen wie Asana gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Umsatzsteuer zu erheben.
In einigen Rechtssystemen muss keine Umsatzsteuer berechnet werden, wenn Kunden für Umsatzsteuerzwecke registriert sind. Solche Kunden sollten Asana ihre Umsatzsteuernummern mitteilen, um sicherzustellen, dass ihnen keine Umsatzsteuer berechnet wird.
Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen nicht als steuerrechtliche Beratung aufgefasst werden sollten. Stattdessen bieten sie einen allgemeinen Überblick über die relevanten Steuerregelungen und -anforderungen. Bitte wenden Sie sich an Ihren fachlichen Steuerberater, um eine Ihren persönlichen Gegebenheiten und Umständen angepasste steuerrechtliche Beratung zu erhalten.
Ihre Umsatzsteuernummer hinzufügen
Um Ihre Umsatzsteuernummer hinzuzufügen:
- Navigieren Sie zur Admin-Konsole bei kostenpflichtigen Unternehmen und Abteilungen oder zu Teameinstellungen bei kostenpflichtigen Teams.
- Klicken Sie auf den Tab Abrechnung
- Wählen Sie Umsatzsteuernummer hinzufügen (oder das örtliche Äquivalent)
Fügen Sie die Umsatzsteuernummer über den Tab „Rechnungsstellung“ in der Admin-Konsole für kostenpflichtige Unternehmen und Abteilungen hinzu.

Fügen Sie die Umsatzsteuernummer über den Tab „Rechnungsstellung“ in den Teameinstellungen für kostenpflichtige Teams hinzu.
Was, wenn Sie vergessen haben, Ihre Umsatzsteuernummer einzugeben?
Sie können Ihre Umsatzsteuernummer jederzeit über den Tab „Rechnungsstellung“ in der Admin-Konsole oder den Teameinstellungen hinzufügen. Danach werden zukünftige Rechnungen keine Umsatzsteuer enthalten.
Sollten Sie vergessen haben, Ihre Umsatzsteuernummer einzugeben und daraufhin eine Rechnung mit EU-Umsatzsteuer erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Support-Team von Asana.
Von der Umsatzsteuer-Funktion unterstützte Aktionen
Admin-Konsole
Sie können nun Ihre Umsatzsteuernummer über den Tab „Rechnungsstellung“ der Admin-Konsole bei kostenpflichtigen Unternehmen und Abteilungen oder den Tab „Rechnungsstellung“ der Teameinstellungen bei kostenpflichtigen Teams hinzufügen.
Direkter Kontakt mit dem Support-Team von Asana
Nach diesem Update können Sie sich direkt an das Support-Team von Asana wenden, das die Umsatzsteuernummer dann für Sie zu Ihrem Asana-Konto hinzufügen kann.
Direkter Kontakt für Erstattungen
Sie haben dann auch die Möglichkeit, sich direkt an das Support-Team von Asana zu wenden, falls Sie eine Rückerstattung wünschen.
Vorteile der Umsatzsteuer-Funktion
Die Umsatzsteuer-Funktion wird es Nutzern außerhalb der EU ermöglichen, Umsatz-/GST-Steuerbefreiungen zu erhalten. Verschiedene Länder haben je nach Standort und Umsatzsteuerregelungen eine unterschiedliche Anspruchsberechtigung für die Befreiung.
Sales Tax (Vereinigte Staaten)
Kunden in den USA unterliegen möglicherweise einer Sales Tax bzw. Use Tax auf lokaler oder bundesstaatlicher Ebene.
Die Adresse unter „Verkauft an“ wird verwendet, um festzustellen, ob auf Ihre Rechnung Steuern aufgeschlagen werden müssen. Diese Information wird überprüft, um sicherzustellen, dass die Adresse korrekt ist.
Wenn Sie als Asana-Nutzer die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung in den USA erfüllen, sollten Sie die entsprechenden Unterlagen (z. B. ein Exemption Certificate, Resale Certificate oder Direct-pay Permit) bei unserem Support-Team einreichen.
Dann werden die Unterlagen geprüft und der Steuerbefreiungsstatus Ihres Kontos entsprechend aktualisiert.
Bitte vergewissern Sie sich, dass die Steuerbefreiungsunterlagen dem US-Bundesstaat entsprechen, der in Ihrer „Verkauft an“ Adresse aufgeführt ist, und dass der Name des Rechtsträgers auf dem Zertifikat mit dem Kundennamen in Ihrem Kundenprofil übereinstimmt.
GST (Australien)
Asana ist als nicht-ansässiger Verkäufer unter der vereinfachten GST-Regelung registriert.
Asana ist verpflichtet, von allen in Australien ansässigen Kunden die GST zu erheben, es sei denn, sie sind für die GST registriert und geben eine ABN (Australian Business Number) an. Anhand der mit dem Kundenkonto verknüpften „Verkauft an“-Adresse wird dann festgestellt, ob Sie in Australien ansässig sind.
Wenn Sie in Australien für die GST registriert sind und Ihre ABN (Australian Business Number) in der Admin-Konsole hinzufügen, wird die GST nicht auf zukünftige Rechnungen aufgeschlagen. Sie können jedoch verpflichtet sein, diesen Kauf im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens zu melden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Steuerberater, um festzustellen, ob und welche Verpflichtungen bestehen.
Um Ihre Umsatzsteuernummer hinzuzufügen:
- Navigieren Sie zur Admin-Konsole bei kostenpflichtigen Unternehmen und Abteilungen oder zu Teameinstellungen bei kostenpflichtigen Teams.
- Klicken Sie auf den Tab Abrechnung
- Wählen Sie Umsatzsteuernummer hinzufügen (oder das örtliche Äquivalent)
Diese Informationen, einschließlich der „Verkauft an“-Adresse, unterliegen einer Verifizierung und Validierung.
Umsatzsteuer in der EU
Die EU-Umsatzsteuer wird auf der Grundlage der Verkauft an-Länderadresse in Ihrem Kundenprofil berechnet.
Das gilt für alle 27 Mitgliedstaaten der EU:
- Österreich
- Belgien
- Bulgarien
- Kroatien
- Zypern
- Tschechische Republik
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich (einschließlich Monaco für Zwecke der Umsatzsteuer)
- Deutschland
- Griechenland
- Ungarn
- Irland
- Italien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Schweden
Umsatzsteuersätze in der EU
Asana ist im Rahmen des One Stop Shop „OSS“ (Nicht EU-Regelung) registriert.
Im Rahmen des OSS ist Asana verpflichtet, die für Ihren Standort geltende Umsatzsteuer zu erheben, es sei denn, es wird eine gültige MIAS-Umsatzsteuernummer ([innergemeinschaftliche Umsatzsteuernummer/ID] (https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/faq.html)) angegeben.
Die mit dem Kundenkonto verknüpfte „Verkauft an“-Adresse wird dann verwendet, um festzustellen, ob ein Kunde in der EU (und wenn ja, in welchem EU-Land) ansässig ist.
Freistellungen von der Umsatzsteuer
Wenn Sie eine gültige Umsatzsteuernummer angeben, die in der MIAS-Datenbank bestätigt wird, wird Ihnen keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Sie können jedoch verpflichtet sein, den Kauf im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens zu melden.
EU-Umsatzsteuer für wohltätige und gemeinnützige Organisationen
Die meisten Wohltätigkeitsorganisationen sind nicht für die Zwecke der EU-Umsatzsteuer registriert, da sie keine geschäftlichen Aktivitäten haben. Wenn die Organisation also nicht registriert ist, kann dennoch eine Umsatzsteuer auf Käufe bei Asana anfallen.
Freistellung von der EU-Umsatzsteuer nach Artikel 151
Die EU-Umsatzsteuerrichtlinie sieht gemäß Artikel 151 eine Freistellung für bestimmte internationale und diplomatische Einrichtungen vor.
Wenn Sie sich für die Steuerfreistellung qualifizieren, erhalten Sie von der Steuerbehörde des EU-Mitgliedsstaates, in dem Sie für die Umsatzsteuer registriert sind, schriftliche Unterlagen, die den Steuerfreistellungsstatus ausweisen. Sie müssen diese Unterlagen zur Überprüfung an das Support-Team von Asana weiterleiten.
Alternativ können Sie auch zu einer Umsatzsteuerrückerstattung direkt von Ihrer lokalen Steuerbehörde berechtigt sein.
Umsatzsteuer in der Schweiz
Die Schweizer Eidgenössische Steuerverwaltung schreibt vor, dass in der Schweiz ansässige Unternehmen oder Unternehmen, die Güter oder Dienstleistungen für schweizerische Kunden bereitstellen, mehrwertsteuerpflichtig sind. Diese Anforderung gilt auch für Unternehmen mit Sitz im Ausland. Weitere Informationen zu Schweizer Umsatzsteueranmeldevorschriften für nicht ansässige Unternehmen erhalten Sie hier. Dementsprechend erhebt Asana die Umsatzsteuer der Schweiz gemäß den aktuellen Steuersätzen auf Bereitstellungen für alle in der Schweiz ansässigen Kunden (B2C und B2B).
Aufgrund von Asanas Registrierung für die Umsatzsteuer in der Schweiz und der rechtlichen Vereinbarung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein, welche die Integration des Schweizer Umsatzsteuerrechts in das Steuerrecht des Fürstentums anerkennt, ist Asana dazu verpflichtet, auch Umsatzsteuer für Kunden in Liechtenstein zu erheben.
Die mit dem Kundenkonto verknüpfte „Verkauft an“-Adresse wird dann verwendet, um für Umsatzsteuerzwecke festzustellen, ob Sie in der Schweiz oder Liechtenstein ansässig sind.
Umsatzsteuer in Indonesien
Nicht ansässige Anbieter von immateriellen Gütern und/oder Services über ein E-Commerce-System sind dazu verpflichtet, Umsatzsteuer auf für indonesische Kunden erbrachte Bereitstellungen zu erheben. Asana wurde vom indonesischen Generaldirektor für Steuern zum Umsatzsteuereinnehmer ernannt. Asana erhebt indonesische Umsatztsteuer gemäß den aktuellen Steuersätzen auf Bereitstellungen für alle in Indonesien ansässigen Kunden (B2C und B2B).
Die mit dem Kundenkonto verknüpfte „Verkauft an“-Adresse wird dann verwendet, um für Umsatzsteuerzwecke festzustellen, ob Sie in Indonesien ansässig sind. Diese Information wird überprüft, um sicherzustellen, dass die Adresse korrekt ist.
Umsatzsteuer in Indonesien für E-Rechnungen/e-Faktur Pajak
Als nicht ansässiger Anbieter ist Asana nicht dazu verpflichtet, eine elektronische Rechnung bereitzustellen. Stattdessen bietet Asana einen Umsatzsteuernachweis in Form einer Rechnung, die dazu genutzt werden kann, angeforderte Umsatzsteuergutschriften zu belegen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Asana Ihre gültige 15-stellige Steueridentifikationsnummer und Ihren vollständigen Namen sowie Ihre E-Mail-Adresse (optional) vorgelegt haben.
Wir möchten Sie auf den Handbuchabschnitt Ihre Umsatzsteuernummer hinzufügen verweisen, wo das Hinzufügen Ihrer Umsatzsteuernummer beschrieben wird, damit diese auf Ihrer Rechnung erscheint.
Umsatzsteuer in Südafrika
Nicht ansässige Anbieter von elektronisch erbrachten Services sind dazu verpflichtet, Umsatzsteuer auf derartige Dienstleistungen für Kunden in Südafrika zu erheben. Asana ist als Umsatzsteueranbieter in Südafrika registriert. Daher erhebt Asana südafrikanische Umsatzsteuer gemäß den aktuellen Steuersätzen auf elektronisch erbrachte Services für alle in Südafrika ansässigen Kunden (B2C und B2B).
Die mit dem Kundenkonto verknüpfte „Verkauft an“-Adresse wird dann verwendet, um für Umsatzsteuerzwecke festzustellen, ob Sie in Südafrika ansässig sind. Diese Information wird überprüft, um sicherzustellen, dass die Adresse korrekt und der Kunde als in Südafrika ansässig anerkannt ist.
GST in Singapur
Nicht ansässige Anbieter von elektronisch erbrachten Services sind dazu verpflichtet, GST auf derartige Dienstleistungen für Kunden in Singapur, die nicht für Umsatzsteuerzwecke registriert sind, anzumelden und zu erheben (d. h. ausschließlich B2C-Dienstleistungen).
Wenn ein Kunde Asana seine gültige singapurische GST-Nummer vorlegt, wird Asana keine singapurische GST erheben, da die Bereitstellung als B2B-Service angesehen wird. Falls Sie nicht für die singapurische GST registriert, aber in Singapur ansässig sind, ist Asana dazu verpflichtet, GST auf die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu erheben.
Die mit dem Kundenkonto verknüpfte „Verkauft an“-Adresse wird dann verwendet, um für GST-Zwecke festzustellen, ob Sie in Singapur ansässig sind.
B2B-Kunden sind möglicherweise dazu verpflichtet, eine Selbsteinschätzung der GST im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens abzugeben.
GST in Neuseeland
Nicht ansässige Anbieter von elektronisch erbrachten Services sind dazu verpflichtet, GST auf derartige Dienstleistungen für Kunden in Neuseeland, die nicht für GST-Zwecke registriert sind, anzumelden und zu erheben (d. h. ausschließlich B2C-Dienstleistungen).
Wenn ein Kunde Asana seine gültige neuseeländische GST-Nummer vorlegt, wird Asana keine neuseeländische GST erheben, da die Bereitstellung als B2B-Service angesehen wird. Falls Sie nicht für die neuseeländische GST registriert, aber in Neuseeland ansässig sind, ist Asana dazu verpflichtet, GST auf die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu erheben.
Die mit dem Kundenkonto verknüpfte „Verkauft an“-Adresse wird dann verwendet, um für GST-Zwecke festzustellen, ob Sie in Neuseeland ansässig sind. Diese Information wird überprüft, um sicherzustellen, dass die Adresse korrekt ist.
B2B-Kunden sind möglicherweise dazu verpflichtet, eine Selbsteinschätzung der GST im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens abzugeben.
Umsatzsteuer in Norwegen
Nicht ansässige Anbieter von elektronisch erbrachten Services sind dazu verpflichtet, Umsatzsteuer auf derartige Dienstleistungen für Kunden in Norwegen, die nicht für Umsatzsteuerzwecke registriert sind, anzumelden und zu erheben (d. h. ausschließlich B2C-Dienstleistungen).
Wenn ein Kunde Asana seine gültige norwegische Umsatzsteuernummer vorlegt, wird Asana keine norwegische Umsatzsteuer erheben, da die Bereitstellung als B2B-Service angesehen wird. Falls Sie nicht für die norwegische Umsatzsteuer registriert, aber in Norwegen ansässig sind, ist Asana dazu verpflichtet, Umsatzsteuer auf die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu erheben.
Die mit dem Kundenkonto verknüpfte „Verkauft an“-Adresse wird dann verwendet, um für Umsatzsteuerzwecke festzustellen, ob Sie in Norwegen ansässig sind. Diese Information wird überprüft, um sicherzustellen, dass die Adresse korrekt ist.
B2B-Kunden sind möglicherweise dazu verpflichtet, eine Selbsteinschätzung der Umsatzsteuer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens abzugeben.
Umsatzsteuer in Island
Nicht ansässige Anbieter von elektronisch erbrachten Services sind dazu verpflichtet, Umsatzsteuer auf derartige Dienstleistungen für Kunden in Island, die nicht für Umsatzsteuerzwecke registriert sind, anzumelden und zu erheben (d. h. ausschließlich B2C-Dienstleistungen).
Wenn ein Kunde Asana seine gültige isländische Umsatzsteuernummer vorlegt, wird Asana keine isländische Umsatzsteuer erheben, da die Bereitstellung als B2B-Service angesehen wird. Falls Sie nicht für die isländische Umsatzsteuer registriert, aber in Island ansässig sind, ist Asana dazu verpflichtet, Umsatzsteuer auf die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu erheben.
Die mit dem Kundenkonto verknüpfte „Verkauft an“-Adresse wird dann verwendet, um für Umsatzsteuerzwecke festzustellen, ob Sie in Island ansässig sind. Diese Information wird überprüft, um sicherzustellen, dass die Adresse korrekt ist.
B2B-Kunden sind möglicherweise dazu verpflichtet, eine Selbsteinschätzung der Umsatzsteuer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens abzugeben.
Umsatzsteuer in Südkorea
Nicht ansässige Anbieter von elektronisch erbrachten Services sind dazu verpflichtet, Umsatzsteuer auf derartige Dienstleistungen für Kunden in Südkorea, die nicht für Umsatzsteuerzwecke registriert sind, anzumelden und zu erheben (d. h. ausschließlich B2C-Dienstleistungen).
Wenn ein Kunde Asana seine gültige südkoreanische Gewerberegistrierungsnummer vorlegt, wird Asana keine südkoreanische Umsatzsteuer erheben, da die Bereitstellung als B2B-Service angesehen wird. Falls Sie nicht für die südkoreanische Umsatzsteuer registriert, aber in Südkorea ansässig sind, ist Asana dazu verpflichtet, Umsatzsteuer auf die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu erheben.
Die mit dem Kundenkonto verknüpfte „Verkauft an“-Adresse wird dann verwendet, um für Umsatzsteuerzwecke festzustellen, ob Sie in Südkorea ansässig sind. Diese Information wird überprüft, um sicherzustellen, dass die Adresse korrekt ist.
B2B-Kunden sind möglicherweise dazu verpflichtet, eine Selbsteinschätzung der Umsatzsteuer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens abzugeben.
GST/harmonisierte Umsatzsteuer (HST) in Kanada
Nicht ansässige Anbieter von bestimmten genannten Bereitstellungen, wie z. B. Softwarelizenzen, sind dazu verpflichtet, die kanadische GST/HST auf derartige Bereitstellungen für Kunden in Kanada, die nicht für GST-/HST-Zwecke registriert sind, zu erheben.
Wenn ein Kunde Asana seine gültige kanadische GST-Nummer/HST-Nummer vorlegt, wird Asana keine kanadische GST/HST erheben, da die Bereitstellung als B2B-Service angesehen wird. Falls Sie nicht für die kanadische GST/HST registriert, aber in Kanada ansässig sind, ist Asana dazu verpflichtet, GST/HST auf die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu erheben.
Die mit dem Kundenkonto verknüpfte „Verkauft an“-Adresse wird dann verwendet, um für GST-Zwecke festzustellen, ob Sie in Kanada ansässig sind. Ist dies der Fall, kann so der fällige GST-Satz/HST-Satz ermittelt werden. Diese Information wird überprüft, um sicherzustellen, dass die Adresse korrekt ist.
Bestimmte Kunden sind möglicherweise dazu verpflichtet, eine Selbsteinschätzung der GST/HST im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens abzugeben.
Umsatzsteuer in der kanadischen Provinz Quebec (QST)
Nicht ansässige Anbieter von bestimmten genannten Bereitstellungen, wie z. B. Softwarelizenzen, sind dazu verpflichtet, QST auf derartige Bereitstellungen für Kunden in Quebec, die nicht für QST-Zwecke registriert sind, zu erheben.
Wenn ein Kunde Asana seine gültige kanadische QST-Nummer vorlegt, wird Asana keine QST erheben. Falls Sie nicht für die QST registriert, aber in Quebec ansässig sind, ist Asana dazu verpflichtet, QST auf die für Sie erbrachten Dienstleistungen zu erheben.
Die mit dem Kundenkonto verknüpfte „Verkauft an“-Adresse wird dann verwendet, um für QST-Zwecke festzustellen, ob Sie in Quebec ansässig sind. Diese Information wird überprüft, um sicherzustellen, dass die Adresse korrekt ist.
Bestimmte Kunden sind möglicherweise dazu verpflichtet, eine Selbsteinschätzung der QST im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens abzugeben.
Umsatzsteuer in den kanadischen Provinzen British Columbia und Saskatchewan (PST)
Nicht ansässige Anbieter von bestimmten Services, wie z. B. Softwarelizenzen, sind dazu verpflichtet, PST auf derartige Bereitstellungen für Kunden in British Columbia oder Saskatchewan, die nicht für QST-Zwecke registriert sind, zu erheben.
Die mit dem Kundenkonto verknüpfte „Verkauft an“-Adresse wird dann verwendet, um für PST-Zwecke festzustellen, ob Sie in British Columbia oder Saskatchewan ansässig sind. Diese Information wird überprüft, um sicherzustellen, dass die Adresse korrekt ist.
Kunden stehen möglicherweise begrenzte Freistellungen von der PST zur Verfügung (z. B. auf Kauf zwecks Weiterverkauf). Bitte kontaktieren Sie unser Kundenservice-Team mit Ihren Unterlagen, damit dieses die Freistellung prüfen und bearbeiten kann.